Ab dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümer wieder Anträge für eine Förderung von neuen, mit Ökoenergien betriebenen Heizungen, stellen. Künftig werden bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die eigengenutzte Wohneinheit.
Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu