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EEG 2023: Keine Wunder zu erwarten

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Kaum eine Regelung hat derartige Aufmerksamkeit erregt wie der neue Paragraf 2 im EEG. Er betont das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und legt ihren Vorrang fest. Unser Rechtsexperte Dr. Thomas Binder ordnet ihn ein.

Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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