Einige Netzbetreiber mauern, wenn die vertikal installierten Module angeschlossen werden sollen. Nun erging ein klares Votum: Solarzäune sind nach Paragraf 48 EEG förderfähig. Sie gelten nicht als Freiflächenanlage, brauchen also keinen Bebauungsplan.
Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu