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Clearingstelle: Solarzäune erhalten EEG-Vergütung

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Einige Netzbetreiber mauern, wenn die vertikal installierten Module angeschlossen werden sollen. Nun erging ein klares Votum: Solarzäune sind nach Paragraf 48 EEG förderfähig. Sie gelten nicht als Freiflächenanlage, brauchen also keinen Bebauungsplan.

Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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