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Alle Informationen zur Freiflächen-Photovoltaik

Wann ist eine Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet ?

Ein Grundstück muss im Prinzip drei Anforderungen erfüllen, um für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage geeignet zu sein: es sollte eine gewisse Mindestgröße aufweisen, die Module müssen Richtung Süden ausgerichtet werden können und das ganze Jahr verschattungsfrei sein. Im Rahmen der Projektentwicklung müssen der Netzanschluss hergestellt, die geeignete Widmung erreicht und sämtliche benötigten Genehmigungen eingeholt werden.

 

Was ist die Mindestgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage ?

Da der Entwicklungsaufwand eines PV-Freiflächenprojekts mit Umwidmung, Abklärung Netzanschluss und Einholung sämtlicher Genehmigungen etc. sehr groß ist, empfehlen wir eine Mindestgröße von ca. 2 Hektar. Auch in der Errichtung gibt es Fixkosten, wie die Herstellung der Netzeinbindung, die Durchführung von Bodengutachten und Rammtests oder die gesamte Baustelleneinrichtung, die unabhängig von der Projektgröße stets anfallen. Unter besonderen Voraussetzungen, beispielsweise wenn das Grundstück bereits die benötigte Widmung aufweist oder ein Netzanschluss über eine bestehende Transformatorstation erfolgen kann, ist auch die Nutzung einer kleineren Fläche möglich.

 

Gibt es eine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage ?

Grundsätzlich gibt es keine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage, wobei die verfügbaren Netzkapazitäten am Standort für ein wirtschaftliches Projekt oft eine natürliche Begrenzung darstellen. In ein typisches Mittelspannungskabel können – abhängig vom umliegenden Verbrauch, weiteren Einspeiseanlagen und der Entfernung zum nächsten Umspannwerk – nicht mehr als 3-5 MWp eingespeist werden, oft sogar deutlich weniger. Größere Photovoltaikanlagen müssen direkt im Umspannwerk angeschlossen werden, Flächen von über 5 Hektar sollten sich also direkt im Umfeld eines solchen befinden.

Der zweite Faktor bei der Anlagengröße ist die Erfolgsaussicht der Umwidmung und in diesem Zusammenhang die öffentliche Akzeptanz des Projekts. Der Widerstand gegen eine Umwidmung nimmt tendenziell mit der geplanten Anlagengröße zu.

 

Welche PV-Anlagengröße kann auf meiner Fläche installiert werden ?

Abhängig von Ausrichtung und Neigung der Flächen kann davon ausgegangen werden, dass auf einer Fläche von 2 Hektar eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 2 MWp bzw. 2.000 KWp installiert werden kann. Handelt es sich um einen Südhang, kann der Reihenabstand etwas reduziert und daher mehr Leistung installiert werden, bei einem Nordhang ist es umgekehrt, wobei steilere Nordhänge generell nicht für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet sind.

 

Ist meine Freifläche zu steil ?

Wir können mit unserer „Alpinramme“ Flächen mit einer Hangneigung von bis 40° bearbeiten, wobei das schon aufwendig und entsprechend teurer ist. Steile Flächen sollten auf jeden Fall Richtung Süden hängen, steile Nordhänge sind keinesfalls zu nutzen, auch Ost- oder Westhänge sind eher ungeeignet.

 

Wie wichtig ist die Verschattungsfreiheit der Flächen ?

Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist die Stromerzeugung das entscheidende Erfolgskriterium, diese kann mit der Sonneneinstrahlung am Standort gleichgesetzt werden. Nahverschattungen durch Gebäude oder Bäume sind dabei gleich schädlich, wie Horizontverschattungen durch umliegende Berge. Flächen, die sich einen wesentlichen des Jahres im Bergschatten befinden, können nicht genutzt werden, von Strommasten, Bäumen oder Gebäuden muss ausreichend Abstand eingehalten werden. Ausnahmsweise kann eine gewisse Querverschattung in der Früh oder am Abend in Kauf genommen werden.

 

Muss die Fläche umgewidmet werden ?

Damit im Freiland eine große Photovoltaikanlage errichtet werden kann, müssen die Flächen eine geeignete Widmung aufweisen. In fast allen Bundesländern in Österreich gibt es eine Sondernutzung im Grünland für Photovoltaikanlagen bzw. Energieversorgungsanlagen, wobei sich die genaue Bezeichnung in den einzelnen Bundesländern unterscheidet. In manchen Bundesländern können PV-Freiflächen auch auf industriell und gewerblich gewidmeten Flächen errichtet werden.

 

Wie erfolgt der Netzanschluss ?

Große PV-Freiflächenanlagen mit einer Größe von bis zu 5 MWp werden typischerweise an die nächste Mittelspannungsleitung (Freileitung oder Kabel) angeschlossen. Im Rahmen der Standortprüfung ist somit die Identifikation der nächsten Mittelspannungsleitung ein wesentliches Kriterium. Sollte die Leitung verkabelt sein (im Gegensatz zu einer Freileitung), ist die Position einer öffentlichen Trafostation ein guter Anhaltspunkt für den Verlauf des Mittelspannungskabels. Bei größeren Anlagen ist ein Anschluss direkt im Umspannwerk erforderlich, je näher sich eine Fläche beim Umspannwerk befindet, desto besser, da die Verkabelungskosten hoch sind. Eine endgültige Aussage zur Netzanschlussmöglichkeit kann erst nach offiziellem Antrag beim Netzbetreiber getroffen werden, der dann auf Basis der angefragten Leistung eine individuelle Netzlastrechnung für den Standort erstellt.

 

Welche Genehmigungen benötigt man für eine PV-Freiflächenanlage ?

Die erforderlichen Genehmigungen unterscheiden sich je nach Bundesland, wobei stets eine baurechtliche und elektrizitätsrechtliche Überprüfung des Projekts stattfinden. In der Steiermark muss beispielweise am Land um elektrizitätsrechtliche Genehmigungen angesucht werden und bei der Gemeinde um Baubewilligung, während in Niederösterreich das Land das Projekt elektrizitäts- und baurechtlich prüft. Standortspezifisch können noch weitere Genehmigungen wie eine naturschutzrechtliche oder wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein.

 

Wie lange dauert es, bis die PV-Anlage auf meiner Fläche in Betrieb geht ?

Die Projektdauer von der ersten Entscheidung für die Realisierung des Projekts bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage hängt insbesondere davon ab, wie schnell der Umwidmungsprozess abgeschlossen werden kann. Wir rechnen hier konservativ mit einer Dauer von einem Jahr. Zuerst muss mit dem Bürgermeister bzw. der Gemeinde und deren Raumplaner gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, das typischerweise die genaue Auswahl der Flächen, die Sammlung von Argumenten und das Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbilds umfasst. Dieses Konzept muss dann mit den verantwortlichen Abteilungen des Landes abgestimmt werden, typischerweise sind hier diverse Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen notwendig. Erst wenn vom Land die grundsätzliche Freigabe kommt, erfolgt ein Beschluss im Gemeinderat, der dann offiziell vom Land freigegeben werden sollte. Wenn einmal die notwendige Widmung vorliegt, müssen noch die oben angeführten Genehmigungen eingeholt werden, dann kann mit der Detailplanung und in der Folge mit der Anlagenerrichtung gestartet werden. Die Bauzeit hängt von der Größe der PV-Anlage ab, wobei man mit einer Bauzeit von ca. 1 Monat pro 1,5 MWp rechnen kann. Die Gesamtdauer von der ersten Entscheidung für das Projekt bis zur Inbetriebnahme beträgt somit zwischen eineinhalb und zwei Jahren. Wir empfehlen den Grundeigentümern daher, die derzeitige Nutzung auf jeden Fall noch für ein Jahr fortzusetzen bzw. ggf. den landwirtschaftlichen Pachtvertrag noch für ein Jahr zu verlängern.

 

Wie hoch ist die Pacht ?

Die Höhe der Pacht ist von der installierbaren Leistung auf der jeweiligen Fläche abhängig. Gerne prüfen wir jederzeit Ihre Flächen und legen Ihnen ein individuelles Angebot. In jedem Fall liegt die Pacht deutlich über jener bei einer landwirtschaftlichen Verpachtung.

 

Wie lange ist die Pachtdauer ?

Photovoltaikanlagen weisen eine Lebensdauer von über 25 Jahren auf und diese Pachtdauer wird auch benötigt, um die hohe Investition wieder zu verdienen. Es macht wirtschaftlich und auch ökologisch keinen Sinn, eine Anlage, die auf eine solche Lebensdauer ausgerichtet ist, nach kürzerer Zeit abzubauen und die Komponenten zu entsorgen oder an anderer Stelle neu aufzubauen.

 

Ist die Pacht wertgesichert ?

Die Pacht ist selbstverständlich über die Vertragsdauer wertgesichert, typischerweise vereinbaren wir mit unseren Verpächtern eine Bindung an den Verbraucherpreisindex (VPI).

 

Muss man die Pacht versteuern ?

Ja, die Pacht ist ein Einkommen, das in Österreich versteuert werden muss. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der individuellen Situation bzw. vom individuellen Einkommenssteuersatz ab, verlässliche Aussagen kann dazu nur der jeweilige Steuerberater tätigen.

 

Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrags von 25 bis 30 Jahren ?

Nach Ablauf des Pachtvertrags kann der Verpächter den Vertrag kündigen, erfolgt keine Kündigung läuft der Pachtvertrag wie gehabt weiter. Im Fall einer Kündigung muss die Anlage von uns rückstandsfrei entfernt werden, was auch problemlos möglich ist, da die Anlage lediglich in den Boden geschlagen und nichts betoniert wird. Sollte der Verpächter Interesse an einer Übernahme der dann abbezahlten PV-Anlage haben, verfügt er über eine sehr gute Verhandlungsposition.

 

Kann man die Grundstücke auch verkaufen ?

Ja, wir kaufen auch Grundstücke, um auf diesen die PV-Freiflächenanlagen zu realisieren und zu betreiben. Wir schließen dabei mit dem aktuellen Eigentümer eine Kaufoptionsvereinbarung und starten auf unsere Kosten und unser Risiko mit der Entwicklung des Projekts. Sobald die Realisierung des Projekts gewährleistet ist, also sobald das Grundstück die geeignete Widmung aufweist, der Netzanschluss gewährleistet ist sowie sämtliche benötigten Genehmigungen vorliegen, ziehen wir die Kaufoption und errichten die Anlage. In der Zwischenzeit kann der Grundeigentümer die Flächen wie gehabt selbst nutzen.

 

Kann ich die Flächen auch nach Installation der PV-Anlage weiter nutzen ?

Die Flächen müssen nach Installation der PV-Anlage insoweit gepflegt werden, dass sichergestellt wird, dass kein Gras über die Module wächst und zu einer Verschattung führt. Dies kann über Tierhaltung oder über Maschinenmahd erfolgen, wobei das Heu dem Verpächter zusteht. In beiden Fällen bieten wir dem Grundeigentümer für diese Dienstleistung ein attraktives Entgelt. Details dazu können unserem Pflegeleitfaden oder unserem Artikel zum Thema Photovoltaik und Landwirtschaft entnommen werden.

 

Welche Tiere kann man für die Pflege der Flächen verwenden ?

Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass sich Schafe besonders für die Pflege der Flächen eignen. Alternativ gibt es auch Modelle der Hühner- oder Gänsehaltung.

 

Rechnet sich eine PV-Freiflächenanlage ?

Ebenso wie die Frage zu den Kosten der PV-Anlage kann auch die Frage zur Rentabilität nicht generell beantwortet werden. Diese hängt neben den Investitionskosten insbesondere von der Einstrahlung am Standort und dem erwarteten Strompreis bzw. Fördertarif ab. Allgemein ist aber zu erwähnen, dass PV-Anlagen sehr Investitionskosten-intensiv sind und mit hohen Anlauf- und Planungskosten verbunden sind, die Investition sollte nur getätigt werden, wenn klar ist, dass der über die Laufzeit zu erzielende Strompreis bzw. Fördertarif ausreichend ist. Für die meisten Grundeigentümer, ohne energiewirtschaftlichen Hintergrund, ist auch aufgrund der Unsicherheit des Fördersystems eher die Verpachtung der Flächen zu empfehlen.

 

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